Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren muss der Klageerhebung vorangehen und kann nicht nachgeholt werden, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.(Az. VI ZR 336/03)
Wenn ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben ist, muss dieses vor der Klageerhebung durchgeführt werden da es nicht während des Rechtsstreits nachgeholt werden kann.
Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des obligatorischen Schlichtungsverfahrens, die Justiz zu entlasten. Könnten Klage- und Schlichtungsverfahren nebeneinander betrieben werden, so würde die Justiz allenfalls teilweise entlastet.
Papiere weg -was nun?
Wenn man Papiere wie Ausweis, Führerschein oder sonstige Papiere verliert,
ob im Ausland oder zu Hause, sollte man auf jeden Fall bei der Polizei
eine Verlust-Bestätigung anfordern. Diese hilft bei der Wiederbeschaffung der
Papiere oder Ersatzpapiere.
Ausland
Beim Verlust von Personalausweis oder Reisepass bekommt man ein Ersatzdokument
welches eine Gültigkeit von einem Monat hat. Beantragen muss man diese
bei der zuständigen Deutschen Botschaft oder dem Konsulat. Dazu benötigt
man zwei Passbilder und entsprechende Identitätsnachweise wie Führerschein,
Kreditkarten oder Zeugenaussagen.
Am besten macht man von allen Papieren eine Fotokopie, die man separat aufbewahrt.
Neue Führerscheine und Kfz-Papiere erhält man nur in Deutschland.
Deutschland
Beim Passamt der Gemeinde gibt`s für 8,00 € einen vorläufigen Ausweis bis der
neue Personalausweis oder Reisepass nach ca. 4 - 6 Wochen fertig ist. Auch hier
sind Identitätsnachweise und 1 Passbild erforderlich. Einen Erstz-Fahrzeugschein
gibts auf der Zulassungsstelle gegen Vorlage des Personalausweises und nach
Unterzeichnung eine Verlusterklärung. 6 Wochen werden benötigt um einen
Ersatz-Fahrzeugbrief zu bekommen. Neben dem Personalausweis muss auch der
Fahrzeugschein vorgelegt werden. für den Ersatz-Führerschein müssen Ausweis
und Passfoto vorgelegt werden.