Finanzen
24.01.2006
Welche Kosten entstehen beim Bausparvertrag?
Als vermögenswirksamer Sparvertrag ist der Bausparvertrag eine lohnende Angelegenheit, jedoch man darf
die versteckten Kosten nicht übersehen.
Zunächst wird beim Abschluss eine Abschlussgebühr von ca. 1% der Bausparsumme fällig, die sofort bezahlt werden
muss. Bei einer Bausparsumme von 100.000 Euro macht das 1.000 Euro.
Hinzu kommt die jährliche Kontogebühr die einen Teil der Zinsen wieder auffrisst. Manche Bausparkassen
belasten das Konto auch mit den Kosten, die für die Zustellung eines Kundenmagazines anfallen.
Bei in Anspruchnahme des günstigen Bauspardarlehens wird eine Darlehensgebühr fällig. Ca. 2 % des
Darlehens. Auch hier fällt wieder eine Kontogebühr an. Je nach Darlehensvertrag wird oft auch noch eine
Kreditversicherung abgeschlossen, die auch nicht kostenlos zu haben ist.
Wer den Bausparvertrag nur als "Vermögenswirksame Leistung" sieht, sollt eine Variante nehmen
bei der die Darlehenszinsen höher liegen, aber für die Sparleistung ein Sonderzinssatz gezahlt wird.
Bei Fälligkeit zahlen viele Bausparkassen die Abschlussgebühr zurück, wenn man kein Baudarlehen
beansprucht.
30.06.2005
Höhere Zuschüsse für Solaranlagen.
Die Zuschüsse für Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung werden
ab 1.7. von derderzeit 110 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche auf 135 Euro angehoben. Dagegen werden
die Zuschüsse für reine Brauchwasseranlagen auf 105 Euro gesenkt.
29.05.2005
Rentnerausweis bringt oft finanzielle Vergünstigungen
Für Altersrentner gibt es oft Preisermäßigungen beim Besuch kultureller
oder sportlicher Veranstaltungen, der Museen oder ähnlichem. Auch bei einigen Nahverkehrsmitteln,
Fluglinien oder der Deutschen Bahn AG gibt es Sondertarife.
Um diesen Vorteil nutzen zu können, muss man sich als Rentner ausweisen.
Dazu enthalten der Rentenbescheid und die Rentenanpassungsmitteilungen einen Rentnerausweis im Scheckkartenformat.
In Verbindung mit dem Personalausweis kann man sich als Rentner ausweisen.
Sollte dieser Ausweis verloren gehen, so stellt der Rentenversicherungsträger auf Antrag eine neue Bescheinigung
über den Rentenbezug aus.
27.05.2005
Sperr-Notruf ab 1.7.2005 unter einheitlicher Notrufnummer
Deutschland führt ab 1. Juli 2005 eine neue einheitliche Notrufnummer 116 116 zum Sperren
von Medien wie zum Beispiel Kredit- und EC-Karten, Handys, digitale Signaturen, Krankenkassenkarten,
Mitarbeiter-Ausweise, Kundenkarten oder sensible Online-Berechtigungen des Internets ein.
11.04.2005
Grundschuld nicht voreilig löschen lassen
Wenn die Hypothek zurückgezahlt ist, denken viele Haus- und Wohnungseigentümer an eine
schnelle Löschung der Grundschuld. Dieses kann manchmal auch ein Fehler sein.
Wer die Grundschuld bestehend lässt, kann schneller bei der Bank einen neuen Kredit aufnehmen,
auch zum Autokauf und das zu Hypothekenzinsen. Hypothekenzinsen sind grundsätzlich
günstiger als bei Ratenkrediten.
24.09.04
Postbank, kostenloses Konto nicht mehr für alle Postbank-Kunden
Vom kostenlosen Konto verabschieden müssen sich zahlreiche Postbank-Kunden ab dem 1. November 2004.
Für die kostenlose Kontoführung des Giro plus Kontos erhöht die Postbank die Geldeingangsgrenze.
Lag die bisherige Grenze für den Gehaltseingang, ab dem das Konto kostenfrei geführt wurde, bei 1000 Euro
muss man ab dem 1. November 2004 jeden Monat mindestens 1250 Euro in Form von Gehaltszahlungen auf
seinem Konto vorweisen. Bareinzahlungen bei den Geldeingängen werden ab dann nicht mehr berücksichtigt.
Sind die monatlichen Gehaltszahlungen geringer als 1250 Euro, werden zukünftig Monat für Monat 5,90 Euro berechnet.
Will ein Kunde zudem eine Standard-Kreditkarte sein eigen nennen, zahlt er pro Jahr immerhin 90,80 Euro an Konto- und Kreditkartengebühren.
Bereits im Juli hatte die Postbank unter dem Namen Giro extra plus ihren besser verdienenden Privatkunden ein neues
Girokontomodell angeboten. Bei diesem Konto muss der monatliche Geldeingang sogar volle 3.000 Euro betragen, um die Kontoführung, VISA Card sowie ein Wertpapierdepot kostenlos zu bekommen. Wer unter diesem Betrag liegt muss 9,90 Euro pro Monat zahlen.
06.09.04
Lohnt sich die Bezahlung mit der Mastercard bald nicht mehr?
Um sich Entlastung in einem laufenden EU-Wettbewerbsverfahren wegen der Höhe seiner Gebühren zu verschaffen,
erlaubt Mastercard ab dem 1. Januar 2005 dem Handel erstmals europaweit, einen Preisaufschlag für Kreditkarten
zu verlangen. Im Oktober 2003 hatte die EU-Kommission Mastercard nochmals ermahnt, die zu hohe Gebühren für den Handel zu senken.
Bereits in Großbritannien, Schweden und den Niederlanden mussten die Kreditkartenunternehmen auf Druck
nationaler Aufsichtsbehörden bereits ihre "No-Surcharge"-Regel aufgeben.
Mit dieser Strategie erhofft der Europa-Vorstand auch eine höhere Akzeptanz der Kreditkarten beim Handel.
Gleichzeitig aber hofft man, dass der Handel von der Möglichkeit der Preisaufschläge nicht besonders rege Gebrauch macht.
Wenn der Handel Preisaufschläge erheben wird, lohnt sich für den Normalverbraucher die Karte nicht mehr. Für
ihn sind dann die Kosten zu hoch. Mastercard wird zwar sicher damit eine höhere Akzeptanz der Kreditkarten beim Handel
erreichen aber nicht beim Verbraucher.
17.04.04
Bei Eigentumserwerb Schenkung richtig anwenden
Wer ein Haus oder Eigentumswohnung geschenkt bekommt, hat keinen Anspruch auf eine Eigenheimzulage. Die vom Staat beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum acht Jahre lang gewährte Förderung fällt somit flach. So der Bundesfinanzhof München.
Im konkreten Fall hatte ein Mann von seiner Mutter den Kaufpreis für ein Einfamilienhaus geschenkt bekommen. Dazu hatte die Mutter das Geld auf ein Notar-Anderkonto überwiesen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Sohn nicht frei über das Geld habe verfügen konnte.
Somit handele sich um einen unentgeltlichen Wohnungserwerb, der die Gewährung von Sonderausgaben beziehungsweise einer Eigenheimzulage verbiete.
Anders wäre es gewesen, wenn die Mutter das Geld dem Sohn überwiesen hätte und er das Haus später von seinem Konto bezahlt hätte.
18.03.04
Kein unbeschränktes Recht der Banken auf Zinsanpassung in Sparverträgen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Klauseln in Sparverträgen, die einer Bank das uneingeschränkte Recht zur Bestimmung des Zinssatzes einräumen, nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam sind. Zumindest langfristig angelegte Sparverträge müssen dem Kunden ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit bieten, so die Richter. Daher ist eine unbegrenzte Befugnis der Bank zur Änderung der Zinsen den Kunden nicht zuzumuten.
Bundesgerichtshof Az. XI ZR 140/03
26.02.04
Zusatzkosten beim Immobilienkauf
Bei der Finanzierung einer Immobilie sollte man auch immer die Zusatzkosten zum Kaufpreis
kalkulieren. Da ist die Grunderwerbsteuer in Höhr von 3,5%. Zwar richtet sich die
Steuer nach dem Grundstückswert, bei einer fertigen Immobilie aber nach Grundstück und Haus.
Wer also zuerst das Grundstück erwirbt und dann baut, kann Steuern sparen.
Dann folgen noch die notwendigen Einträge ins Grundbuch und das Aufsetzen eines Kaufvertrages
nebst Abwicklung durch einen Notar. Dazu muß man 1,5% des Kaufpreises veranschlagen.
Wer dabei die Hilfe eines Maklers in Anspruch nimmt, kann nocheinaml 3,5 - 7%
kalkulieren.
03.02.04
Geldgeschenke zur Geburt, Kommunion, Konfirmation oder zu anderen Gelegenheiten
Früher war es üblich zu bestimmten Festtagen ein Sparbuch zu schenken. Bei den heutigen
Zinssätzen sollte man aber nach Alternativen suchen. Gerade bei größeren Barbeträgen
lohnt es sich etwas Zeit zu nehmen und Erkundigungen bei der Bank einzuholen.
Finanzierungsschätze, Bundesschatz- und Pfandbriefe bringen höhere Zinsen.
05.12.03
Statt Riester-Rente, steueroptimierte Geldanlage für die Altersvorsorge
Wer einen höheren Kapitalbetrag steueroptimiert anlegen will sollte diesen in ein
Prämien-Depot mit Lebensversicherung einzahlen aus dem dann fünf Jahre lang die
Beiträge entnommen werden. Die Beiträge sind dann jährlich als Sonderausgaben
von der Steuer absetzbar. Der im Depot bleibende Betrag wird jährlich verzinst.
Nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren wird die Versicherungssumme noch
steuerfrei ausgezahlt unabhängig davon, ob die Zinsfreibeträge von 1.601 EUR
für Alleinstehende bzw. 3.202 EUR für Verheiratete bereits ausgeschöpft sind.
15.11.2003
Auch Jugendliche zwischen 18 und 27 Jahre haben Anrecht auf Kindergeld
Wenn Jugendliche zwischen 18 und 27 Jahre einer Berufsausbildung nachgehen und nicht
mehr verdienen als 7188 Euro + 1044 Euro pauschaler Freibetrag als Werbungskosten, haben sie Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch anteilmäßig, wenn der Jugendliche zwischenzeitlich gearbeitet hat.
In diesem Falle muss der pauschale Freibetrag anteilmäßig gekürzt werden.
03.07.2003
Neue Konto-Nummern in EU-Ländern
Um den Aufwand und die Kosten bei EU-Ausölansüberweisungen zu senken müssen sich Bankkunden,
die Geld ins Europäische-Ausland seit dem 1. Juli 2003 mit zwei neuen Kürzeln auseinandersetzen.
BIC und IBAN
BIC heißt "Bank-Idendifikatios-Code" Diese Kürzelkombination besteht aus dem Namen der Bank,
, Sitz der Filiale und das enstsprechende Land.
IBAN ist die internationale Bankkontonummer. ("International Bank Account Number") und besteht je
nach Land aus 18 bis 27 Stellen.
Damit sollen die Kosten für Banküberweisungen innerhalb der Euro-Zone gesenkt werden da seit
dem 1. Juli 2003 die Banken für Transfers keine
höheren Gebühren mehr kassieren dürfen als für Inlandsüberweisungen
25.1.2003
Börse
Wertpapier-Kenn-Nummer bei Fonds werden durch ISN Code ersetzt.
Ab dem 22. April erhält jeder Fonds eine neue Kennung - die International Securities Identification
Identification Number (ISIN).
Mit dieser international einheitlichen Kennung will man einen großen Schritt in Richtung eines
einheitlichen Kapitalmarktes machen.
Der zwölfstellige ISIN-Code ist in drei Elemente gegliedert. Die ersten beiden Stellen sind für eine
Buchstabenkombination reserviert, die das jeweilige Land erkennen lässt.
So steht beispielsweise DE für Deutschland und LU für Luxemburg.
Im Anschluss folgt eine nationale Kenn-Nummer mit bis zu 9 Stellen. Bei den in Deutschland aufgelegten
Fonds werden vor der bereits bekannten Wertpapierkennnummer drei Nullen gesetzt. Die letzte Position der
ISIN nimmt eine einstellige Prüfziffer von null bis neun ein.
Bei neu zugelassenen Fonds ändert sich auch das Verfahren für die Vergabe der Wertpapierkennnummern
(WKN).
Die Investmentgesellschaften sind jedoch weder zum Wechsel verpflichtet, noch gibt es ein
einheitliches Umstellungsdatum.
(Aus: Der Aktionär Nr. 5)
14.03.2002
Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften und Dividenden
Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften und Dividenden werden
seit dem Jahr 2002 nur noch zur Hälfte besteuert. Es gilt das
sogenannte Halbeinkünfte-Verfahren.
Von allen steuerpflichtigen Dividenden und Spekualtionsgewinne wird nur
der halbe Wert zur Besteuerung festgelegt. Eine Anrechnung der
Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuerschuld findet nicht statt.
Aus diesem Grunde sollte man die Freistellungsaufträge überprüfen.
Man braucht nur noch die Hälfte der zu erwartenden Dividente frei zu stellen.
Wichtig wenn man den Freistellungsbetrag auf mehrere Banken verteilt hat.
Der Nachteil des Halbeinkünfte-Verfahren liegt darin, dass
Spekulationsverluste und Werbekosten auch nur noch zur Hälfte angerechnet
werden.
Spekulationsgewinne von 512 Euro im Jahr sind steuerfrei. Da aber nur
50 Prozen der Gewinne versteuert werden kann man ruhig 1024 Euro steuerfrei
als Gewinn mitnehmen. 50 Prozent von 1024 Euro sind 512 Euro und
512 Euro sind steuerfrei.
12.03.2002
Riester Rente, Top oder Flop?
Die Riester-Rente ist eine Mogelpackung, sie erhöht die spätere
Rente nicht sondern deckt nur die Kürzung der gesetzlichen Rente
von 3 Prozent. Die Versorgungslücke von ca. 30 Prozent zwischen dem
letzten Nettoeinkommen und der Rente bleibt. Lohnt sich wegen der 3
Prozent die Riester-Rente?
Wie sieht es mit den Nachteilen aus?
Zuerst einmal muß die spätere Riester Rente voll versteuert werden.
Für rentennahe Jahrgänge lohnt sich die Riester-Rente auch nicht
da wegen der kurzen Laufzeit nur ein geringer Zinseffekt gegeben ist. Wenn sie
Ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen, müssen sie mit einem
Abschlag von 15 Prozent rechnen. Schließlich sind im Ausland wohnende
Deutsche Staatsbürger hier nicht steuerpflichtig.
Wer später bauen will sollte besser einen Bausparvertrag abschließen.
Das Entnahmemodell der Riester Rente ist dazu nicht geeignet.
1. muss das entnommene Geld bis zum Renteneintritt wieder eingezahlt werden,
2. es dauert viel zu lange bis ein genügender Stock von mindestens 10.000 Euro
angespart ist. Dies ist die Voraussetzung für eine Entnahme.
3. Man kann die Entnahme nur für eine selbst genutze Immobilie verwenden.
Bei einem Verkauf muß die volle Entnahme wieder eingezahlt werden, auch
wenn man die Immobilie aus irgendwelchen Gründen unter dem Anschaffungspreis
veräussern muß (Zwangsversteigerung).
Bei einer Notlage kann man den Versicherungsvertrag nicht einfach auflösen,
sonst müsste man alle erhaltenen Zulagen zuzüglich Zinsen sowie
Steuervorteile zurückzahlen. Hier sollte man besser den Vertrag beitragsfrei
stellen und später wieder aufleben lassen. Für eine spätere Nachzahlung
der beitragsfrien Zeit gibt es aber keine staatlichen Zulagen rückwirkend.
Bei Arbeitslosigkeit sind zwar Einzahlungen und staatliche Zulagen möglich,
aber meistens fehlt den Arbeitslosen das nötige Kleingeld dazu.
Wer also noch nicht alle Möglichkeiten des Vermögenbildungsgesetzes
ausgeschöpft hat, sollte zunächst hier investieren. Außerdem
sollt man beachten, dass die volle Höchstzulage erst ab dem Jahre 2008 (154 Euro)
gezahlt wird. Für die Jahre 2002 und 2003 gibt es lediglich 38 Euro. Gilt
für Alleinstehende.
Man sollte aber auch an die Erben denken
Stirbt der Versicherte müssen seine Erben die staatlichen Zulagen plus
Zinsen zurückzahlen. Ihnen bleibt lediglich das angesparte Kapital. Nur
Ehepaare können das Vorsorgekapital des Verstorbenen auf den eigenen
Altersvorsorgungsvertrag übertragen lassen.
10.03.2002
Förderung der Vermögensbildung nach
dem 5. Vermögensbildungsgesetz.
Mit Einführung des Euro gibt es neue Höchstgrenzen.
Sparvertrag nach dem Vermögensbildungsgesetz.
Jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf einen Sparvertrag nach dem
Vermögensbildungsgesetz. Ob er aber eine Prämie erhält richtet
sich nach seinen persönlichen Verhältnissen.
Wer bekommt eine Sparzulage?
Das kommt auf das zu versteuernde Jahreseinkommen an. Die Einkommensgrenzen
werden in der Regel bei folgenden Verdiensten nicht überschritten.
Paragraph 13 Abs.1 5.VermBG
17900 Euro für Alleinstehende und
35800 Euro für Verheiratete.
Anlageformen
Für folgende Anlageformen gibt es Sparzulagen:
Bausparverträge,
Aufwendungen zur Entschuldung von Wohnungseigentum und
Beteiligungen
wie Anteilscheine an Aktienfonds, Aktien, Mitarbeiterbeteiligungen.
Höhe der Sparzulagen
Für die Höchstgrenzen bei Sparzulagen gilt folgendes:
Vermögenswirksame Leistungen Bausparverträge bis zu
480 Euro jährlich 10 Prozent. Zulage von Vater Staat.
Zusätzlich eine Wohnungsbauprämie für zusätzliche
Einzahlungen bis zur Höchstgrenze von 512 Euro (Alleinstehende) und
1024 Euro für Verheiratete.
Diese Prämie beträgt zwar 10 Prozent wurde aber mit
der Einführung des Euro auf höchtens 50 Euro für
Alleinstehende und 100 Euro für Verheiratete festgesetzt.
Beteiligungen Anteilscheine, Aktienfonds oder Mitarbeiterbeteiligungen
20 Prozent bis zur Höchstgrenze von 408 Euro. In den neuen
Bundesländern 25 Prozent, befristet bis zum Einzahlungsjahr 2004.
Man kann also bei järlicher Sparleistung von 1888 Euro 229,60 Euro
von Vater Staat kassieren. Meisten zahlt davon noch der Arbeitgeber bis
zu 480 Euro dazu, bleiben also nur noch 1408 Euro Eigenleistung.
Nicht zu vergessen die Bausparzinsen und Ausschüttungen bei
Beteiligungen. Alles natürlich steuerfrei nach Ende der Festlegungsfrist.
Wie lange liegt das Geld fest?
Die Sperrfrist für Bausparverträge und Beteiligungen beträgt sieben
Jahre. D.h. 6 Jahre einzahlen, 1 Jahr warten.